Einkommen 2018: Leistungen in der Erklärung für Großfamilien

Wenn die bloße Tatsache, Kinder zu haben, einer der Fälle ist, mit denen Sie in Ihrer Einkommensrechnung am meisten sparen können, multipliziert sich diese Ersparnis, wenn Sie eine große Familie sind. Und zur Erhöhung der Familienminima kommen eine Reihe spezifischer Abzüge für große Familien hinzu, sowohl auf Landesebene als auch auf regionaler Ebene.

Wenn man bedenkt, dass es eine große Familie gibt

Beginnen wir mit der Hauptsache. Wann wird davon ausgegangen, dass es eine große Familie gibt? Die Anforderungen an eine Familieneinheit als solche hängen von der Anzahl der Mitglieder ab, aus denen sie besteht.

Dieses Konzept ist in Artikel 2 des Gesetzes 40/2003 vom 18. November über den Schutz großer Familien geregelt:

  • Ein oder zwei Vorfahren mit drei oder mehr Kinder, ob gemein oder nicht.
  • Ein oder zwei Vorfahren mit zwei kindernob häufig oder nicht, vorausgesetzt, mindestens einer von ihnen ist behindert (33%) oder arbeitsunfähig.
  • Der Vater oder die Mutter trennten sich oder ließen sich mit drei oder mehr Kindern scheidengemeinsam oder nicht, vorausgesetzt, sie stehen in ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit, auch wenn sie in verschiedenen Familieneinheiten leben und nicht in der ehelichen Wohnung leben.
  • Zwei Vorfahren wenn beide deaktiviert sind oder mindestens eines von ihnen hat einen Invaliditätsgrad von mindestens 65% oder ist nicht in der Lage, mit zwei gemeinsamen oder nicht gemeinsamen Kindern zu arbeiten.
  • Zwei oder mehr verwaiste Brüder von Vater und Mutter unter Vormundschaft, Pflegefamilien oder Erziehungsberechtigte, die mit dem Erziehungsberechtigten zusammenleben, begrüßen oder betreuen, aber nicht auf ihre Kosten gehen.
  • Drei oder mehr vaterlose Mutterbrüder Über 18 Jahre oder zwei Jahre, wenn einer von ihnen behindert ist, leben sie zusammen und haben eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ihnen.
  • Der Vater oder die Mutter mit zwei Kindern, wenn der andere Elternteil gestorben ist.

Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen Familienmitglieder eine Reihe von Anforderungen erfüllen:

  • Die Kinder Sie müssen im Allgemeinen unter 21 Jahre alt seinmit Ausnahme der Fälle, in denen sie studieren, die ihrem Alter und ihrer Qualifikation angemessen sind oder auf die Erlangung einer Arbeitsstelle abzielen; in diesem Fall wird die Laufzeit auf 25 Jahre verlängert, oder wenn sie behindert oder arbeitsunfähig sind.
  • Dass die Kinder lebe mit dem Aszendenten oder Aszendenten, auch wenn sie getrennt sind.
  • Dass die Kinder wirtschaftlich vom Aszendenten oder den Aszendenten abhängen. Das heißt, Ihr Einkommen überschreitet nicht den öffentlichen Indikator für das Einkommen aus multiplen Effekten (IPREM) oder 7.519,59 € in 14 Zahlungen für 2019.

Kategorien großer Familien

Es gibt zwei Kategorien von Großfamilien:

  • Besonderes: das heißt, die Familieneinheiten von 5 oder mehr Kindern und die von 4, wenn mindestens drei von ihnen aus einer Geburt, Adoption oder einer dauerhaften oder präoptiven Pflegefamilie stammen, multiplizieren sich. Eine große Familie von Sonderkategorien wird auch als solche betrachtet, deren jährliches Einkommen, einschließlich außerordentlicher Zahlungen, geteilt durch die Anzahl der Mitglieder, aus denen sie bestehen, 75% des aktuellen öffentlichen Indikators für das multiple Effekt-Einkommen (IPREM) nicht überschreitet.
  • General: der Rest der großen Familien.
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Erhöhung des Familienminimums in der Gewinn- und Verlustrechnung

Kinder zu haben, erhöht das Familienminimum in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies erhöht das persönliche Minimum des Steuerzahlers. Je mehr Kinder wir haben, desto höher ist der Betrag, der von der IRPF-Zahlung befreit ist:

Anzahl der Kinder

Steuerzahler-Mindesterhöhung

1

2.400 €

2

2.700 €

3

4.000 €

4 oder mehr

4.500 €

Diese Beträge gelten bei Kinder unter 25 Jahren, sofern sie kein Einkommen über 8.000 € haben und die Miete nicht mit einem Einkommen von mehr als 1.600 € allein ausweisen. Wenn der Nachkomme jünger als 3 Jahre ist, werden sie zusätzlich um 2.800 € erhöht.

Diese Beträge gelten pro Familieneinheit, so dass sie zwischen zwei aufgeteilt werden, falls die Nachkommen mit beiden Ehepartnern leben. Das heißt, bei einer Familie, die aus zwei Vorfahren und drei Kindern im Alter von 9,6 und 2 Jahren besteht, beträgt der Betrag, den jeder Steuerzahler als Einzelerklärung zu zahlen hat, 5.950 € (2.400 € für das erste Kind, 2.700 € für das zweite Kind) zweite und 4.000 € für die dritte, plus 2.800 € für das Kind unter drei Jahren, aufgeteilt auf die beiden Ehegatten).

In Renta Web werden diese Informationen automatisch wiedergegeben, wenn Sie die Informationen der Kinder in die persönlichen Daten eingeben. Die Boxen sind 0513 und 0514.

Abzüge für Großfamilien in der Gewinn- und Verlustrechnung

Neben der Erhöhung der Familienmindestbeträge gibt es in der Gewinn- und Verlustrechnung einen spezifischen Abzug für Großfamilien. Dieser Abzug beträgt € 1.200, und um davon zu profitieren, müssen wir eine Reihe von Anforderungen erfüllen:

  • Zu sein große Familie von allgemeinem Charakter oder speziell
  • Alleinerziehende Familie mit zwei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern, sofern keine Lebensmittelrente bezogen wird.
  • Steuerzahler mit Vorfahren oder Nachkommen, die eine Behinderung haben.
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Bei großen Familien besonderer Art Dieser Abzug wird mit zwei multipliziert, bis zu 2.400 €.

Ebenso wie der Mutterschaftsabzug kann der Abzug für Großfamilien vorab durch Vorlage des 143-Modells der Steuerbehörde erhoben werden.

Wenn wir uns für die Zahlung über die Einkommenserklärung entscheiden, ist der Abzug für Großfamilien in Feld 0660 von Web Income enthalten. Darin Wir müssen die Identifikationsnummer der Großfamilie und die Kategorie meldenZusätzlich zu anderen Daten, die sich auf Informationen zur Familieneinheit beziehen:

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Autonome Abzüge für große Familien

Einige autonome Gemeinschaften bieten auch Abzüge für Großfamilien in der IRPF-Regionalsektion an. Dies sind diejenigen, die es anbieten und die Umstände und Anforderungen, um darauf zuzugreifen:

  • Asturien: Für asturische Großfamilien wird möglicherweise ein zusätzlicher Abzug von 505 € pro Großfamilie mit allgemeinem Charakter und Doppelbelegung für eine besondere Kategorie erhoben. Aus diesem Grund darf die Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen nicht mehr als 25.009 EUR für die Einzelbesteuerung oder 35.240 EUR für die gemeinsame Besteuerung betragen.
  • Kanarische Inseln: Auf den Kanarischen Inseln wird ein Abzug von 200 für eine große Familie allgemeiner Art und ein Doppelabzug für eine große Familie besonderer Kategorie gewährt. Diese Abzüge erhöhen sich auf 500 € bzw. 1.000 €, wenn ein Mitglied eine anerkannte Behinderung von mindestens 65% aufweist. Um darauf zugreifen zu können, darf die Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen 39.000 € bei der individuellen Besteuerung oder 52.000 € bei der gemeinsamen Besteuerung nicht überschreiten.
  • Kastilien und Leon: Für die Familien dieser autonomen Gemeinschaft kann im Allgemeinen ein Abzug von 246 EUR, für das vierte Kind von 410 EUR und für 492 EUR gewährt werden, wenn eine der Familien eine anerkannte Behinderung von mindestens 65% aufweist. Die Anforderungen sehen eine Steuerbemessungsgrundlage von weniger als 18.900 € für die Einzelbesteuerung oder 31.500 € für die gemeinsame Besteuerung vor.
  • Kastilien-La-Mancha: in Castilla La Mancha wird ein Abzug von 200 für eine große Familie allgemeiner Art und ein Doppelabzug für eine große Familie besonderer Kategorie gewährt. Diese Abzüge erhöhen sich auf 300 € bzw. 900 €, wenn ein Mitglied eine anerkannte Behinderung von mindestens 65% aufweist. Um darauf zugreifen zu können, darf die Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen 27.000 € bei der individuellen Besteuerung oder 36.000 € bei der gemeinsamen Besteuerung nicht überschreiten.
  • Galizien: Für galizische Familien kann ein Abzug von 250 € für eine große allgemeine Familie und 400 € für eine große Familie einer besonderen Kategorie gewährt werden. Wenn eines der Familienmitglieder eine Behinderung von 65% oder mehr aufweist, beträgt der Abzug € 500 bzw. € 800.
  • Valencianische Gemeinschaft: In Valencia kann der Steuerzahler einen Abzug von 300 EUR für eine große Familie allgemeiner Art und von 600 EUR für eine große Familie besonderer Kategorie erhalten. Um darauf zugreifen zu können, darf die Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen 25.000 € für die individuelle Besteuerung oder 40.000 € für die gemeinsame Besteuerung für Familien der allgemeinen Kategorie bzw. 30.000 € und 50.000 € für Sonderaktionen nicht überschreiten.