Verfahren für die Geburt eines Kindes: Gesundheitsversorgung

Einer der Ersten Verfahren müssen wir nach der Geburt des Babys tunzusammen mit der Eintragung in das Standesamt für die Gesundheitsversorgung beantragen.

Zwischen dem vierten und achten Lebenstag muss das Baby zum zweiten Fersentest (der erste wird nach 48 Stunden im Krankenhaus durchgeführt) und zu den ersten Kontrolluntersuchungen nach der Geburt ins Gesundheitszentrum gebracht werden. Dazu müssen Sie als Begünstigter in diesem System registriert sein.

Die Gesundheitsversorgung umfasst die Erbringung medizinischer und pharmazeutischer Dienstleistungen für den Inhaber und seine Angehörigen.

Das Verfahren zur Registrierung des Babys als Begünstigter wird in den Büros des Sozialversicherungsinstituts (INSS) durchgeführt. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Bescheinigung über die Eintragung in das Standesamt oder das Familienbuch, aus der die Beziehung des Kindes zum Rechtsinhaber hervorgeht.
  • Sozialversicherungskarte des Inhabers (Mutter oder Vater), der für die Aufnahme des Babys verantwortlich ist.
  • Formular P.1 für die Aufnahme von Begünstigten, die Sie aus dem Internet herunterladen oder in den Sozialversicherungsämtern finden können.

Wer kann den Vorgang abschließen?

Der Vater oder die Mutter, je nachdem, welche Person der Sozialversicherung angeschlossen ist. Wenn beides der Fall ist, kann das Baby als Begünstigter von beidem aufgenommen werden.

Wenn die Eltern getrennt sind, fügen Sie eine Trennungs- oder Scheidungsverordnung bei.

Die Gesundheitskarte

Nachdem der Eingriff beim INSS durchgeführt wurde und das Recht auf Gesundheitsfürsorge für das Baby anerkannt wurde, sollten Sie sich an das Gesundheitszentrum wenden die Ausstellung der Gesundheitskarte bearbeiten.

Die Karte wird mit dem Namen des für das Baby bestimmten Kinderarztes an die Familie nach Hause geschickt. Bis es eintrifft, kann das Baby behandelt werden, um die ersten Kontrolluntersuchungen durchzuführen.